AWO Sandhausen e.V.

Wer kann bei uns einkaufen?

Für Informationen rufen Sie uns einfach zu den Öffnungszeiten an.
!! Bitte beachten Sie die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln !!
Scheuen Sie sich nicht und trauen Sie sich im AWO Lädle Sandhausen vorbei zu kommen.
Wir wollen vor allem älteren Sandhäuser Bürgern Mut machen, zu uns zu kommen.
Wenn Sie nur eine kleine Rente haben, trauen Sie sich einfach, hier zu klingeln.
Sie haben hier viel mehr als nur die Möglichkeit günstig einzukaufen.
Wenn Sie jemanden kennen, der sich nicht traut sich bei uns anzumelden, fassen Sie diese Menschen an die Hand.

Wer bei uns einkaufen möchte, muss sich vorher mit seinem Bescheid für Sozialleistungen bei uns anmelden.
Hierfür gelten folgende Bescheide über:

Leistungen nach SGB II
Leistungen nach SGB XII
Leistungen nach dem AsylBLG

Weiter sind Menschen bezugsberechtigt, die nachweislich ein zu geringes Einkommen besitzen, um ihren Lebensunterhalt oder den ihrer Familie bestreiten zu können, wie z. B.

  • Rentner mit geringer Rente oder
  • Berufstätige mit sehr geringem Einkommen
  • Menschen, die durch Corona plötzlich arbeitslos geworden sind
  • Obdachlose.

Bitte kommen Sie in diesem Fall zu einem persönlichen Gespräch bei uns vorbei und bringen Sie alle Einkommens-, Kindergeldnachweise, Wohngeldbescheide und ihren Personalausweis mit.

!! Bitte beachten Sie die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln !!
Sie erreichen uns immer
Dienstag 10.00 – 12.30 Uhr
Freitag    10.00 – 12.30 Uhr
im AWO Lädle Sandhausen, Albert-Schweitzer-Str. 5/1 (Schulzentrum), 69207 Sandhausen, Tel. 06224/977884,
E-Mail: laedle@awo-sandhausen.de