AWO Sandhausen e.V.

Wer kann bei uns einkaufen…

Scheuen Sie sich nicht und trauen Sie sich, im AWO Lädle Sandhausen vorbeizukommen.
Wer bei uns einkaufen möchte, muss sich vorher mit seinem Bescheid für Sozialleistungen bei uns anmelden.
Hierfür gelten folgende Bescheide über:
– Leistungen nach SGB II
– Leistungen nach SGB XII
– Leistungen nach dem AsylBLG
Weiter sind Menschen bezugsberechtigt, die nachweislich ein zu geringes Einkommen besitzen, um ihren Lebensunterhalt oder den ihrer Familie bestreiten zu können,
wie z. B.
– Rentner mit geringer Rente
– Berufstätige mit sehr geringem Einkommen
– Menschen, die plötzlich arbeitslos geworden sind
– Obdachlose
Bitte kommen Sie in diesem Fall zu einem persönlichen Gespräch bei uns vorbei und bringen Sie alle Einkommens-, Kindergeldnachweise, Wohngeldbescheide und Ihren Personalausweis mit.
Sie wollen noch mehr über das AWO Lädle wissen?
Rufen Sie unsere Website auf: www.awo-sandhausen.de
Es gelten natürlich die üblichen Hygienevorschriften:
Einlass nur mit Mund-Nasen-Schutz und es wird auf den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,50 m geachtet. Händedesinfektion befindet sich direkt im Eingangsbereich.

Sie erreichen uns immer
Dienstag 10.00–12.30 Uhr
Freitag    10.00–12.30 Uhr
im AWO Lädle Sandhausen, Albert-Schweitzer-Str. 5/1 (Schulzentrum), 69207 Sandhausen, Tel. 06224/977884, E-Mail: laedle@awo-sandhausen.de
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